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Amtliche Bezeichnung: Union Myanmar
Staatsoberhaupt: General Than Shwe
Regierungschef: General Thein Sein
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 50,5 Mio.
Lebenserwartung: 62,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 120/102 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 91,9%
• Hintergrund
• Menschenrechtsverletzungen bei den Wahlen
• Unterdrückung ethnischer Minderheiten
• Politische Gefangene
• Vertreibungen
• Menschenrechtsverletzungen bei Bauprojekten
• Internationale Beobachtung
• Amnesty International: Berichte
Die Parlamentswahlen im November fanden vor dem Hintergrund rigider Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit statt. Regierungskritiker und engagierte Angehörige ethnischer Minderheiten wurden wegen ihrer politischen Aktivitäten festgenommen. In den Gefängnissen des Landes saßen noch immer ungefähr 2200 politische Gefangene, viele von ihnen litten unter einem schlechten Gesundheitszustand. Um staatliche bzw. staatlich unterstützte Entwicklungs- und Baumaßnahmen umzusetzen, wurden die Bewohner von Dörfern oder sogar ganzer Landstriche vertrieben bzw. zwangsumgesiedelt.
Hintergrund
Im November 2010 fanden erstmals seit 20 Jahren wieder Parlamentswahlen statt. Berichten zufolge waren dabei Unregelmäßigkeiten und Wahlbetrug weit verbreitet. Der Wahlprozess war so gestaltet, dass der Machterhalt der Militärs gesichert blieb. Viele hochrangige Offiziere legten im Vorfeld die Uniform ab, um als Zivilisten kandidieren und Ämter in der neuen Regierung übernehmen zu können. Eine von der Regierung finanzierte Partei soll die Wahlen mit überwältigender Mehrheit gewonnen haben.
Die Nationale Liga für Demokratie (National League for Democracy - NLD), die unter Führung von Aung San Suu Kyi die letzten Wahlen im Jahr 1990 gewonnen hatte, boykottierte die Wahl. Eine Woche nach der Wahl ließ die Regierung Aung San Suu Kyi nach siebeneinhalb Jahren Hausarrest frei.
Bewaffnete Gruppen ethnischer Minderheiten, die zuvor einem Waffenstillstand zugestimmt hatten, wurden von der Regierung den gesamten August über unter Druck gesetzt, sie sollten sich den staatlichen Grenzschutztruppen anschließen. Vor und nach den Wahlen kam es immer wieder zu Kampfhandlungen, die dazu führten, dass Menschen ihre Wohnorte verlassen mussten und im eigenen Land oder im benachbarten Thailand Zuflucht suchten.
Im gesamten Berichtsjahr wurden vermehrt Stimmen laut, die eine internationale Untersuchungskommission forderten, um Vorwürfen über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Myanmar nachzugehen.
Menschenrechtsverletzungen bei den Wahlen
Die im März 2010 verabschiedeten Wahlgesetze und die nachfolgenden Umsetzungsbestimmungen verstießen gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und auf Vereinigungsfreiheit. Vielen Einzelpersonen und Gruppen wurde das Wahlrecht entzogen oder die Teilnahme an der Wahl auf andere Weise verwehrt. So war es z.B. Aung San Suu Kyi und allen anderen politischen Gefangenen untersagt, sich einer politischen Partei anzuschließen, ihre Stimme abzugeben oder die Wahlen anzufechten. Wahlkampfreden, die in den staatlichen Medien gesendet wurden, durften weder Kritik an der Regierung enthalten noch auf Probleme des Landes Bezug nehmen. Vor und nach den Wahlen wurden mehrere Personen festgenommen, die sich dazu äußerten oder die Regierung kritisierten.
Unterdrückung ethnischer Minderheiten
Die Regierung ging 2010 weiterhin mit repressiven Mitteln gegen Angehörige ethnischer Minderheiten vor, die friedlich gegen die Wahlen oder gegen die umweltschädlichen Auswirkungen von Entwicklungs- und Infrastrukturprojekten protestierten. Außerdem wurden Angehörige ethnischer Minderheiten von den Behörden verfolgt, weil sie bewaffnete Gruppen unterstützten oder im Verdacht standen, dies zu tun.
Politische Gefangene
Die Zahl der politischen Gefangenen in Myanmar wurde 2010 auf 2200 geschätzt. Aufgrund der Tatsache, dass viele Inhaftierte, die ethnischen Minderheiten angehörten, nicht einmal namentlich bekannt waren, dürfte die tatsächliche Zahl der politischen Gefangenen wesentlich höher gelegen haben. Die meisten von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene. Im Berichtsjahr wurden mindestens 64 politisch engagierte Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt - darunter einige der 49, die im Jahr 2010 festgenommen worden waren -, 38 wurden in andere Gefängnisse verlegt, bisweilen in entlegene Teile des Landes. Wie auch in den Vorjahren trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen während der Untersuchungshaft und der Strafhaft ein.
38 politische Gefangene wurden 2010 freigelassen. Dazu zählten der NLD-Sprecher U Win Htein, der erst zwei Monate nach Ablauf seiner Gefängnisstrafe entlassen wurde, und der stellvertretende Parteivorsitzende U Tin Oo, dessen Hausarrest nach sieben Jahren aufgehoben wurde. Am 13. November wurde Aung San Suu Kyi nach Ablauf ihrer Strafe ohne Auflagen aus dem Hausarrest entlassen. Myint Maung und Thura Aung, die seit 2008 bzw. 2009 im Gefängnis saßen, weil sie Bauern geholfen hatten, Klagen gegen die illegale Beschlagnahmung ihres Landes einzureichen, wurden im August 2010 freigelassen, nachdem ihr Strafmaß im Berufungsverfahren reduziert worden war.
Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die 2010 weiterhin im Gefängnis saßen, zählten u.a.:
Vertreibungen
Auch 2010 vertrieb die Armee in den von ethnischen Minderheiten besiedelten Gebieten die Bewohner ganzer Dörfer aus ihren Häusern und erhöhte damit die Zahl der etwa 500000 Binnenflüchtlinge im Land noch weiter.
Menschenrechtsverletzungen bei Bauprojekten
Die Armee war für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die im Zusammenhang mit Projekten zur Erschließung der Erdöl-, Erdgas- und Erzvorkommen des Landes sowie mit dem Bau von Wasserkraftwerken standen. Dazu zählten die Beschlagnahme von Land und die Rekrutierung zur Zwangsarbeit sowie Misshandlungen und Tötungen. Die Behörden gingen weiterhin gezielt gegen Dorfbewohner vor, die sie verdächtigten, den Projekten kritisch oder ablehnend gegenüberzustehen.
Internationale Beobachtung
Im Februar 2010 hielt sich der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Myanmar für fünf Tage im Land auf. Es war der dritte Besuch seit seinem Amtsantritt im Jahr 2008. In seinem Bericht, den er dem UN-Menschenrechtsrat in Genf im März vorlegte, betonte er, die Menschenrechtsverletzungen seien auf die staatliche Politik zurückzuführen, die "Behörden auf allen Ebenen von Exekutive, Militär und Justiz" einbeziehe. Er wies darauf hin, dass einige der Menschenrechtsverletzungen völkerrechtlich möglicherweise als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als Kriegsverbrechen gelten könnten, und sprach sich für die Einrichtung einer UN-Untersuchungskommission aus. Im März verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat die Resolution 13/25 zu Myanmar und forderte die Regierung auf, freie und transparente Wahlen sicherzustellen und alle gewaltlosen politischen Gefangenen freizulassen. Ende 2010 hatten sich 14 Länder der Forderung des Sonderberichterstatters nach einer Untersuchungskommission angeschlossen: Australien, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Kanada, Litauen, Neuseeland, die Niederlande, Slowakei, Tschechien, Ungarn und die USA. Im Juli wurde dem Sonderberichterstatter ein Visum für seinen vierten Besuch in Myanmar verweigert.
Als Reaktion auf die Verkündung der neuen Wahlgesetze schrieb der UN-Generalsekretär im März einen Brief an Senior General Than Shwe und drängte darauf, alle politischen Gefangenen vor den Wahlen freizulassen.
Im April 2010 verlängerte die EU ihre Sanktionen gegen Myanmar um ein weiteres Jahr.
Im Mai verlängerten die USA ebenfalls ihre Sanktionen und erneuerten im Juli ihr Importverbot für Erzeugnisse aus Myanmar. Die US-Regierung verteidigte jedoch gleichzeitig ihre Politik des "konstruktiven Engagements" gegenüber den myanmarischen Behörden.
Im Mai befand die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, dass die Haft von Aung San Suu Kyi willkürlich sei und gegen die Artikel 9, 10, 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoße. Die genannten Artikel enthalten das Verbot willkürlicher Inhaftierung sowie die Rechte auf ein faires und öffentliches Verfahren, auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit.
Im September veröffentlichte der UN-Generalsekretär seinen Bericht über die Menschenrechtslage in Myanmar. Er äußerte ernste Besorgnis in Bezug auf die fortwährende Inhaftierung politischer Gefangener und forderte einen glaubwürdigen Wahlprozess, der eine umfassende Beteiligung ermögliche. Der Sonderberater des UN-Generalsekretärs für Myanmar durfte das Land nach den Wahlen Ende November besuchen. Er empfahl, auch diejenigen in den politischen Übergangsprozess einzubeziehen, die nicht an den Wahlen teilgenommen hatten oder nicht teilnehmen konnten, und forderte erneut die Freilassung aller politischen Gefangenen.
Die im Laufe des Jahres veröffentlichten Stellungnahmen des Verbands der Südostasiatischen Staaten (ASEAN) zu den Wahlen und zu den Menschenrechten in Myanmar waren verhalten. Sie beschränkten sich auf die Forderung nach einem glaubwürdigen, allen offen stehenden, "freien und fairen" Wahlprozess. In einer gemeinsamen Erklärung der EU und der ASEAN-Staaten vom Mai hieß es allerdings, die rechtzeitige Freilassung von Gefangenen würde dazu beitragen, mehr Menschen am Wahlprozess zu beteiligen und einen friedlichen politischen Übergang unterstützen. Diese Aussage wurde auf dem 8. ASEM-Gipfel im Oktober 2010 in der Erklärung des Vorsitzenden wiederholt.
Im Dezember verabschiedete die UN-Generalversammlung ihre 20. Resolution zu Myanmar und äußerte darin in deutlichen Worten ihr Bedauern, dass die Wahlen nicht frei, fair, transparent und unter Beteiligung der gesamten Bevölkerung abgehalten worden seien. Die Resolution forderte die Einbeziehung aller politischen Kräfte in der Nachwahlphase und die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen.
Amnesty International: Berichte
Letzte inhaltliche Änderung: 25.05.2011 15:31 Uhr